Im Frühjahr 2017 tritt die neue Sportbootführerscheinverordnung in Kraft. Die bisherigen Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See werden zu einem Schein zusammengefasst.
nicht geben) erworben werden kann.
Das Bundesverkehrsministerium hat die theoretische und praktische Prüfung für die Sportbootführerscheine vereinfacht.Überflüssige und praxisferne Wissensfragen wurden gestrichen, wichtige neue Aspekte, wie der Umweltschutz wurden integriert.
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben wurden auf ein modernes Antwort-Auswahl-Verfahren umgestellt. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems wird die Anrechnung bereits abgefragten Prüfungswissens ermöglicht. Bei der praktischen Führerscheinprüfung werden vor allem die Übungen zur Sicherheit an Bord verstärkt. Denn nur das sichere Beherrschen von Notsituationen kann Leben retten.
Die Führerscheinprüfungen nach den neuen Vorgaben werden seit dem 01. Mai 2012 abgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) damit beauftragt, in Deutschland die Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen durchzuführen. Weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinen erhalten Sie beim DMYV sowie beim DSV.
im Binnen- und Seebereich gilt von heute an eine Führerscheinpflichtgrenze
von 11,03 kW (15 PS):
Im Einzelnen:
Im Bereich der Seeschifffahrtstraßen ist wie bisher ohne Altersgrenze das nicht gewerbsmäßige Führen eines Sportbootes mit einer Nutzleistung bis zu 3,68 kW (5 PS) zulässig. Die Aufsichtspflicht der Eltern bleibt unberührt. Bei einer Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) bis zu einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein.
Ab einer Nutzleistung von über 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-See vorgeschrieben.
Auf den Binnenschifffahrtstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins gilt die Altersgrenze von 16 Jahren auch für das fahrerlaubnisfreie Führen von Sportbooten bis zu 11,03 kW (15 PS) und unter 15 m Länge.
Ab einer Nutzleistung von 11,03 kW (15 PS) ist der Sportbootführerschein-Binnen vorgeschrieben.
Auf unserem Ziegelsee und auf dem ELK (km 26,50 bis 30,37) genügt ein Mindestalter
von 12 Jahren, wenn
der Rudergänger
den Ausweis eines einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angeschlossenen Vereins (Lizenz B1) mitführt, sofern der Spitzenverband ein grundlegendes Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet, und
das Fahrzeug eine Länge von 5 m nicht überschreitet und mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von höchstens 3,68 kW (5 PS) ausgerüstet ist.
Auf dem Rhein gilt unverändert die Fahrerlaubnispflicht für Sportboote mit einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS). Zum Führen von Segelsurfbrettern im Binnenbereich ist kein Sportbootführerschein mehr erforderlich. Die Fahrerlaubnisregelungen für Landesgewässer und den Bodensee sind derzeit unverändert. Mölln, 17. Oktober 2012
Einsteiger in den Wassersport, die ab der Saison 2013 ohne Sportbootführerschein erste Erfahrungen auf dem Wasser erwerben möchten, haben die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis praxisorientierte Einsteigerkurse zu belegen, in denen Grundkenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt werden sollen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. unter www.sportbootschulen.de. Es ist davon auszugehen, dass weitere Verbände in Kürze ähnliche Kurse über ihre Mitgliedsvereine und -ausbildungsstätten anbieten werden.